Eine Zählung der Weingartenhütten am Bisamberg

Aus dem Heft:

Die Abbildung zeigt eine schematische Karte der Positionen von Weingartenhütten am Bisamberg bei Stammersdorf und Strebersdorf, zentriert um die Kreuzung Stammersdorfer Kellergasse und Senderstraße. Ein QR-Code führt zu einem digitalen Album von Fotografien der Weingartenhütten. Die Weingartenhütten sind nach ihrer Lage geordnet, und von West nach Ost im Datensatz zu lesen.

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Datensatz

Nr.FeldLageKoordinaten
1C6In den Breiten48°18’35.3″N 16°24’11.6″E
2D6In den Breiten48°18’29.6″N 16°24’16.4″E
3D6In den Breiten48°18’28.8″N 16°24’19.0″E
4D6In den Breiten48°18’29.4″N 16°24’19.2″E
5D6In den Breiten48°18’28.7″N 16°24’21.9″E
6D7In den Breiten48°18’29.2″N 16°24’25.0″E
7B5In den Gabrissen48°18’42.7″N 16°24’05.9″E
8C7In den Gabrissen48°18’38.2″N 16°24’26.5″E
9C7In den Gabrissen48°18’36.2″N 16°24’30.4″E
10C7In den Gabrissen48°18’36.8″N 16°24’32.7″E
11C8In den Gabrissen48°18’37.7″N 16°24’41.1″E
12B9In den Gabrissen48°18’43.9″N 16°24’49.7″E
13B9In den Gabrissen48°18’41.6″N 16°24’52.4″E
14B1Senderstraße48°18’46.5″N 16°23’22.4″E
15A2Senderstraße48°18’51.5″N 16°23’32.2″E
16A2Senderstraße48°18’50.6″N 16°23’35.1″E
17A2Senderstraße48°18’50.0″N 16°23’37.8″E
18A3Senderstraße48°18’48.7″N 16°23’40.3″E
19A3Senderstraße48°18’47.6″N 16°23’43.9″E
20A3Senderstraße48°18’47.4″N 16°23’45.0″E
21A3Senderstraße48°18’47.3″N 16°23’45.5″E
22D1Obere Jungenberggasse48°18’30.9″N 16°23’21.2″E
23C2Obere Jungenberggasse48°18’37.5″N 16°23’31.8″E
24F0Untere Jungenberggasse48°18’11.7″N 16°23’07.8″E
25F1Untere Jungenberggasse48°18’15.0″N 16°23’17.9″E
26F1Untere Jungenberggasse48°18’12.3″N 16°23’22.2″E
27G1Untere Jungenberggasse48°18’06.4″N 16°23’23.0″E
28G1Untere Jungenberggasse48°18’07.1″N 16°23’26.0″E
29E2Untere Jungenberggasse48°18’21.9″N 16°23’38.3″E
30G2Krottenhofgasse48°18’07.7″N 16°23’31.8″E
31F2Krottenhofgasse48°18’12.4″N 16°23’32.3″E
32F2Krottenhofgasse48°18’13.6″N 16°23’33.9″E
33G2Krottenhofgasse48°18’10.5″N 16°23’34.6″E
34F2Krottenhofgasse48°18’14.5″N 16°23’35.8″E
35F3Krottenhofgasse48°18’16.8″N 16°23’48.6″E
36F4Krottenhofgasse48°18’15.6″N 16°23’50.6″E
37D4Krottenhofgasse48°18’32.2″N 16°23’55.8″E
38C4Krottenhofgasse48°18’34.1″N 16°23’59.1″E
39C3Rothengasse48°18’35.6″N 16°23’40.8″E
40C3Rothengasse48°18’33.8″N 16°23’41.7″E
41C3Rothengasse48°18’34.8″N 16°23’41.9″E
42C3In den kurzen Wiesthalen48°18’39.9″N 16°23’45.6″E
43C3In den kurzen Wiesthalen48°18’38.5″N 16°23’46.0″E
44C3In den kurzen Wiesthalen48°18’37.9″N 16°23’46.5″E
45C4In den kurzen Wiesthalen48°18’39.5″N 16°23’51.3″E
46C4In den kurzen Wiesthalen48°18’34.7″N 16°23’51.7″E
47B4In den kurzen Wiesthalen48°18’41.0″N 16°23’56.6″E
48B4In den kurzen Wiesthalen48°18’40.0″N 16°23’57.8″E

Methode

Der Datensatz wurde in den Monaten zwischen April und Juli 2024 aufge nommen. Jeder „Hüttenkandidat“ wurde dabei besucht, fotografiert und seine geographischen Koordinaten erfasst. Ziel der Datenerfassung war die Bestandsaufnahme der Weingartenhütten am Bisamberg im 21. Bezirk von Wien, damit in Zukunft Wandlungen in der Anzahl, dem Zustand und der Nutzung nachverfolgbar sind. Insgesamt wurden 48 Weingartenhütten identifiziert und erfasst.


Kommentar und Details zur Methode

Um eine Bestandsaufnahme von Weingartenhütten durchzuführen, bedarf es einer Definition, mitsamt einem Satz von in der Praxis anwendbaren Kriterien zu ihrer Identifizierung. Dies ist eine komplexe Voraussetzung. Bei den Weingartenhütten am Bisamberg in Wien ist vor allem eine Wandlung der Nutzung zu erkennen. Mit dem Ziel, den Bestand am Bisamberg als Anhaltspunkt für eine Verfolgung dieser Wandlung zu erheben, beziehen sich die Definition und Kriterien entsprechend auf die lokalen Begebenheiten.

Im Vordergrund stehen dabei Kräfte, die diesen Wandel der Weingartenhütten bewirken: Eine Wendung des lokalen Weinbaus weg von Handarbeit hin zu motorisierter Bearbeitung, und dem Druck der naheliegenden Großstadt auf Immobilien und Landwidmung. Diese Kräfte bewirken, dass in der Praxis drei Kategorien der Transformation beobachtet werden können: der Verfall, die Erhaltung in der landwirtschaftlichen Nutzung, und die Umfunktionierung zur Immobilie. Nachfolgend werden diese Kategorien, sowie die daraus schließbaren Identifizierungskriterien, erläutert.


Der Transformation geht selbstverständlich auch ein Anfang voraus. Bei dieser Methode wird die wichtige Annahme getroffen, dass eine Weingartenhütte in ihrer „ursprünglichen Nutzung“ aktiv im Betrieb des Weinbaus integriert ist, beispielsweise als Lagerraum für Werkzeug, Rastort für Arbeiter:innen und all-
gemeinem Gartenarbeitsmittelpunkt.

Die Definition nach dieser Methode lautet also „Eine Hütte im Weingarten, mit landwirtschaftlicher Nutzung oder ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzung ohne heutige alternative Nutzung“. Selbstverständlich gibt es Hütten, die allein durch eine Betrachtung nicht auf eine identifizierbare oder klar definierbare Nutzung schließen lassen. Hier wurde nach bestem Wissen gehandelt, und im Zweifelsfall können in der Zukunft die erfassten Fotografien konsultiert werden. Es wurde versucht, alle Hütten nach den genannten Kriterien zu erfassen, aber es kann keine Garantie auf Vollständigkeit gewährleistet werden. Die Methode selbst hat auch keinen Anspruch auf Endgültigkeit, sondern stellt nur eine Möglichkeit dar, auf die zukünftige Arbeiten bauen können.


Verfall

Durch die fast vollständig motorisierte Bearbeitung der Weingärten am Bisamberg wird das zentralisierte Lagern und Bewegen von Arbeitsmaterial und Personal begünstigt, sodass eine Dezentralisierung durch die Weingartenhütte an Stellenwert verliert.

Trotzdem kann eine Weingartenhütte weiter als funktioneller Lagerraum für den Weinbau dienen. Es wird aber beobachtet, dass sämtliches Werkzeug und Material, welches einst in der Hütte gelagert wurde, langfristig durch seltener benutztes ausgewechselt wird, bis nur noch „Klumpert“ überbleibt. Grundsätzlich besteht aber immer noch eine (sich passivierende) Nutzung fort. Durch die abnehmende Nutzung setzt anschließend häufig ein Verfallsprozess ein.

Mit dieser Methode sind auch solche Hütten erfasst worden, welche eingestürzt, zerfallen oder verwachsen sind, da sie nie, außer durch Alterung, Witterung und mangelnder Instandsetzung, von ihrer Nutzung abgewendet wurden.


Nutzung

Eine Weingartenhütte muss durch die Motorisierung des Weinbaubetriebs nicht zwingend an Wert für eine landwirtschaftliche Nutzung verlieren. Bei der Erfassung wurde beobachtet, dass sich eine Hütte flexibel an die Bedürfnisse der Landwirt:innen anpassen kann, sodass sie weiterhin aktiv im Betrieb integriert ist. Dies nimmt unterschiedliche Formen an. Ein paar Beispiele sind ein Lager- und Arbeitsraum für den Gemüseanbau, ein Lager- und Trocknungsort für Brennholz oder als Stelle für Imkerei und Bienenhaltung.

Mit dieser Methode werden solche Hütten zu den Weingartenhütten gezählt.


Immobilie

Die Weingärten am Bisamberg sind ein idyllischer Ort, welcher gerne von der wachsenden Bevölkerung der Stadt Wien und Umgebung für Zuflucht und Unterhaltung genutzt wird. Dieser Umstand bringt einen Landwidmungs- und Immobiliendruck, der einen starken Einfluss auf den Wandel der Weingartenhütten zu „privatisiertem Raum“ hat. Dieser Druck äußert sich vor allem darin, dass Individuen von dieser Idylle profitieren möchten, sei es durch die Entwicklung einer Immobilie, oder dem Profitieren an den Besucher:innen, z.B. durch Gastwirtschaft. Da in den Weingärten selbst jedoch nicht gebaut werden darf birgt die informelle Bauform der Weingartenhütte einen Anhaltspunkt, womit die formellen Prozesse des Bauens gerne umgangen werden.

Das Bauverbot wird durch langsames expandieren umgangen, sodass jede Erweiterung nie von einer Instandsetzung unterscheidbar ist. Oftmals verläuft der Prozess nach der ersten Instandsetzung nach dem Schema „Vordach, Terrasse, Liegestuhl, Verkleidung, Repeat“. Am Bisamberg können viele Hütten in unter schiedlichen Stadien dieses Prozesses beobachtet werden. Die Hütte wandelt sich somit hin zur Immobilie. Selbst bestehende Gastwirtschaften integrieren ehemalige Weingartenhütten in ihren Betrieb.


Mit dieser Methode werden Hütten aus der Erfassung ausgeschlossen, welche eingezäunt sind oder in Gastwirtschaftliche Betriebe, beispielsweise als Schank, integriert sind. Zusätzlich werden Hütten ausgeschlossen, welche klar als umgenutzte „Gartenhütten“, vor allem durch Terrassen, Bierbank-Garnituren und Grillzubehör, zu erkennen sind. Diese Hütten werden als bereits im Wandel hin zur Immobilie befindlich verstanden.


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